01.09.2011

Bundesverwaltungsgericht

Meisterzwang gerichtlich bestätigt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Meisterzwang im Handwerk bestätigt und somit eine Klage einer Friseurin und eines Dachdeckers abgewiesen.

Foto: George Mayer - www.fotolia.com

Beide wollten sich ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig machen. Die Anforderungen der deutschen Handwerksordnung, wonach für eine Selbstständigkeit entweder ein Meisterbrief oder eine sechsjährige Berufserfahrung als 'Altgeselle' notwendig sind, seien verhältnismäßig, entschied das oberste Verwaltungsgericht. Die Kläger würden nicht in ihrer Berufsfreiheit verletzt und auch nicht gegenüber EU-Ausländern benachteiligt (AZ.: BVerwG 8 C8.10 und 8 C9.10).

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