01.09.2011
Bundesverwaltungsgericht
Meisterzwang gerichtlich bestätigt
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Beide wollten sich ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig machen. Die Anforderungen der deutschen Handwerksordnung, wonach für eine Selbstständigkeit entweder ein Meisterbrief oder eine sechsjährige Berufserfahrung als 'Altgeselle' notwendig sind, seien verhältnismäßig, entschied das oberste Verwaltungsgericht. Die Kläger würden nicht in ihrer Berufsfreiheit verletzt und auch nicht gegenüber EU-Ausländern benachteiligt (AZ.: BVerwG 8 C8.10 und 8 C9.10).
Termine
29. - 31. Mai 2012
CAT/CMC Festival Mondial 'World Cup'
09. Juni 2012
21. Intercoiffure World Congress
16. - 18. Juni 2012
Mitgliederversammlung des Zentralverbands
