30.11.2011
Friseurwelt
Mindestlohn - Diskussion
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks nimmt Stellung:
Die Delegierten der Herbst-Mitgliederversammlung des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) in Berlin am 14.11.2011 haben den CDU-Vorschlag zur Regelung von durch Tarifkommissionen ausgehandelten Lohnuntergrenzen in einzelnen Branchen positiv diskutiert. Soweit es damit möglich wird, anders als bei einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, branchenspezifisch und unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten gemeinsam mit den Tarifpartnern angemessene Lohnuntergrenzen zu finden, kann ein solches Modell neue Lösungsansätze auch in der Friseurbranche bieten. Ziel ist es, marktgerechte und angemessene Lohnuntergrenzen zu finden, die aufgrund der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse und Nachfragekraft in Deutschland absehbar noch für neue und alte Bundesländer differenziert werden müssen.
Ein solches Modell darf aber die im Friseurhandwerk bestehenden Tarifstrukturen mit immerhin 8 allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und einem neuen Tarifabschluss in Schleswig-Holstein zum 01.11.2011 insgesamt nicht beeinträchtigen. Die Realisierung des CDU-Vorschlages hängt also davon ab, dass die in verschiedenen Bundesländern aktuell vereinbarten Tarifverträge mit weiteren allgemeinverbindlichen Lohngruppen beibehalten und auch in Zukunft fortentwickelt werden können. Somit kann es nur darum gehen, tarifliche Lücken in der Branche zumindest mit einer Lohnuntergrenze zu schließen bzw. eine Auffangregelung zu schaffen.
In der Diskussion wurde aber auch betont, dass es in der Öffentlichkeit immer wieder unterstrichen werden müsse, dass in den meisten Bundesländern Tarifverträge geschlossen wurden, die oberhalb der diskutierten Mindestlohngrenzen liegen und die ständige Bezugnahme auf das Friseurhandwerk in der aktuellen Mindestlohndebatte völlig ungerechtfertigt ist.
Joachim Weckel, ZV-Justitiar:
"Die Beschlüsse des CDU-Parteitags haben eine neue Dynamik in die Mindestlohndebatte gebracht. Statt eines staatlich festgelegten allgemeinen Mindestlohns, der sich an politischen Opportunitäten und jenseits des wirtschaftlich Machbaren an sozial Wünschenswertem orientiert, versucht die Union ein Modell von branchenbezogenen Lohnuntergrenzen, die von Kommissionen der Tarifvertragsparteien als eine Art Auffangregelung vereinbart werden, zu schaffen. Dies soll nur dort zum Tragen kommen, wo keine tarifvertraglichen Regelungen greifen. Im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen wie dem Tarifvertragsgesetz, Entsendegesetz und dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz ist eine Konstellation wie in der Friseurbranche mit einem System allgemeinverbindlicher Tarifverträge auf der einen Seite und untarifierten Bereichen und überkommenen Alttarifverträgen, die die Entgeltwirklichkeit nicht mehr abbilden, auf der anderen Seite nicht mehr angemessen für die Gesamtbranche zu lösen. Deshalb wären zunächst differenzierte Lohnuntergrenzen, bei denen die Tarifparteien in deren Vereinbarungen eingebunden sind, ein neuer Lösungsansatz. Viele Fragen, insbesondere auch die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage das Modell umgesetzt werden soll, sind momentan noch völlig offen. Das Friseurhandwerk ist aber gut beraten, sich schon in diesen politischen Prozess aktiv und engagiert einzubringen, statt darauf zu warten, was denn dabei herauskommen mag. Eine branchenbezogene, von den Tarifvertragsparteien abgestimmte Lohnuntergrenze ist gegenüber einem allgemeinen gesetzlichen Flächen-Mindestlohn in jedem Fall die bessere Alternative."
Dieter Laible, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Soziales:
"Aus der Sicht des Friseurhandwerks ist der Vorrang von tarifvertraglichen Regelungen von entscheidender Bedeutung. Dort, wo in der Branche angemessene Entgelttarifverträge bestehen, gibt es nach Auffassung des Ausschusses für Wirtschaft und Soziales im Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks keinen Spielraum für staatliche Regulierungen und Einschränkungen der Tarifautonomie. Das darf auf keinen Fall beeinträchtigt werden. In den Bereichen aber, in denen keine ausreichenden Tarifregelungen auf Länderebene bestehen oder greifen, müssen neue Lösungsansätze gefunden werden, durch tariflich vereinbarte Lohnuntergrenzen ein Mindestentgeltniveau zu schaffen und auch wirksam durchzusetzen. Nur so kann Lohndumping bekämpf t werden und die Basis für eine Tarifdynamik geschaffen werden, die das Friseurhandwerk aus der ständigen 'Geiselhaft' der Mindestlohndebatte befreit."
Thomas Kemmerich, Bundesvorsitzender des Liberalen Mittelstands und Friseurunternehmer (Masson AG):
"Mindestlöhne sind keine Lösung und können die Ursache zu niedriger Einkommen nicht bekämpfen. Es gibt viele Gründe gegen, aber keine plausiblen Gründe für einen flächendeckenden, politisch festgelegten Mindestlohn. Solange die Struktur der Sozialabgaben und der sozialen Absicherung so bleiben, wie sie sind, wird ein Mindestlohn für die betroffenen Arbeitnehmer nichts bewirken. Dass ein Mindestlohn für ein Einkommen sorgt, das den Bezieher völlig von Transferleistungen ablöst, ist für mich eine Rechnung, die an der Realität des Arbeitsmarktes vorbei geht. Allein durch die Grundsicherung wird jedem Arbeitnehmer ein monatliches Einkommen garantiert, das deutlich über dem bisher höchsten geforderten Mindestlohn von 10 € pro Stunde liegt. Für die Arbeitnehmer ändert sich nichts bis sehr wenig. Die Lohnkosten liegen für die Arbeitgeber, aber je nach Rechnung der vorgelegten Vorschläge, zwischen 50-100% höher. Die Arbeitnehmer erhalten wegen der Grundsicherung jedoch nur einige Euro mehr Netto pro Monat. Solange sich die Gewerkschaften und sozialdemokratisierten Parteien nicht mit den Gründen für die disparitätische Entwicklung der Löhne auseinandersetzen, schaden sie dem deutschen Mittelstand. Die Auseinanderspreizungen in der Lohnentwicklung beruhen in modernen Industriegesellschaften eben auf der erhöhten Nachfrage nach qualifizierten und höchstqualifizierten Tätigkeiten, die entsprechend vergütet werden wollen. Gerade im geringqualifizierten Bereich sind die Anforderungen in den letzten Jahrzehnten gleich geblieben und die Löhne vergleichbar gering gestiegen. Geringqualifizierte Tätigkeiten wird es, wenn auch im geringerem Maße, immer geben. Die Absurdität, dass man aber den Arbeitern das Geld wegnimmt, um es ihnen anschließend in Form von Transferzahlungen zu geben, muss beendet werden! Die Lösung dazu sind aber nicht mittelstandsfeindliche Mindestlöhne, sondern eine großflächige Entlastung der geringen und mittleren Einkommen."
Dirk Wiethölter, Vorstand Personal Essanelle Hair Group AG:
"Mindestlohn ist bei der Essanelle Hair Group seit Jahren ein Thema. Aus unserer Sicht jedoch in erster Linie im Osten erforderlich, da wir im Westen überwiegend Tarifverträge (darunter 5 allgemeinverbindliche) haben, die über 7,50 € hinausgehen. Im Osten müssen die Bedingungen optimiert werden, damit die Mitarbeiter nicht mehr zu den Ämtern laufen müssen um Hartz IV zusätzlich zu beantragen.
Die Essanelle Hair Group zahlt schon immer, Ost wie West, deutlich mehr als Tarif dank einer aus unserer Sicht zusätzlichen lukrativen Dienstleistungs- und Verkaufsprovision sowie durch übertarifliche Zulagen und Bonuszahlungen für Stylisten und Salonleiter.
Das aktuelle Gedankengut der Politik zu diesem Thema halten wir für zielführend, d.h. die Tarifvertragsparteien sind für die Umsetzung in der jeweiligen Branche verantwortlich und müssen hier geeignete Steigerungen der Löhne erwirken, um in den nächsten Jahren das Lohnniveau weiter anzuheben.
Natürlich ist für uns jedoch auch sehr wichtig, dass die Branche hier vom derzeit nicht sehr positiven Image wegkommt und wir nicht immer bei Tarifverhandlungen in den Negativschlagzeilen auftauchen (Dumpinglöhne). Dafür müssen aber die Rahmenbedingen bei allen Friseuren gleich behandelt und bei Verstößen sanktioniert werden. D.h. Tariflohn für alle Mitarbeiter im Friseurhandwerk, Eindämmung der Schwarzarbeit durch die Politik und gleichermaßen stärkere Kontrollen durch die Zollbehörden, Finanzämter und Sozialversicherungen; jedoch nicht nur bei den größten Friseurunternehmungen, sondern dann wirklich bei allen, um hier Wettbewerbsvor- bzw. Nachteilen Einhalt zu gebieten."
Michael Klier, Geschäftsführer Frisör Klier GmbH:
"Das Thema ist zu komplex als dass man sagen könnte, finde ich gut oder schlecht, weil…
Grundsätzlich stehen wir staatlichen Eingriffen in die Tarifautonomie kritisch gegenüber. Wir denken, dass die Branche selbst die beste Lösung finden muss. Jedoch müssten die Voraussetzungen geschaffen werden, bei den bestehenden Problemen der Organisationslandschaft entsprechende Maßnahmen zu treffen. Insbesondere spreche ich hier das Vakuum in den neuen Bundesländern an. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass sich hier seit Jahren nichts bewegt. Das Gleiche gilt auch für einige alte Bundesländer. Um hier jedoch wirtschaftlich vertretbare Lösungen zu schaffen, müssten auch die Gewerkschaftsvertreter flexibel sein und zudem die Aufstocker-Problematik von der Politik gelöst werden. Ziel kann und darf es jedenfalls nicht sein, die jahrelange Lethargie der Tarifpartner in einer Hauruck-Aktion wett machen zu wollen. Dies würde in den neuen Bundesländern Erhöhungen von 50% und mehr pro Mitarbeiter bedeuten. Die Auswirkungen kann man sich leicht selbst ausmalen.
Sie sehen also, es gibt hier keinen Extrakt, auf den man die Sachlage komprimieren kann. Es gilt vielerlei Facetten zu berücksichtigen."
Termine
29. - 31. Mai 2012
CAT/CMC Festival Mondial 'World Cup'
09. Juni 2012
21. Intercoiffure World Congress
16. - 18. Juni 2012
Mitgliederversammlung des Zentralverbands
