30.03.2011
Friseurkette Klier
Prozess überraschend eingestellt
Den beiden Geschäftsführern war von der Staatsanwaltschaft der Straftatbestand von Vorenthaltung und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen vorgeworfen worden, wodurch der Barmer Ersatzkasse ein Schaden von knapp 67.000 € entstanden sei. Grund: Das Unternehmen habe in den Jahren 2003 bis 2008 die Ausbildungsvergütung der Auszubildenden in umsatzschwachen Zeiten reduziert. Dies sei unzulässig.
Nun zog die Staatsanwaltschaft nach intensiven Beratungen mit dem Richter und der Verteidigung den Vorwurf zurück. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von jeweils 30.000 € für die beiden Geschäftsführer eingestellt. Die Anwälte der Beklagtenseite betonten ausdrücklich, dass die Annahme der Geldauflage kein Schuldeingeständnis darstelle. Rechtlich betrachtet bedeutet die Einstellung des Verfahrens einen Freispruch.
Richter Christian Bäumler begründete die Verfahrenseinstellung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung mit mehreren rechtlichen Unsicherheiten. Zum Beispiel müsste den Geschäftsführern im konkreten Fall individueller Vorsatz nachgewiesen werden. Diese Voraussetzung schien dem Gericht wohl äußerst fraglich. In der Konsequenz gelten beide Angeklagte daher als nicht vorbestraft und unschuldig.
"Mit der Annahme der Einstellung des Verfahrens nach 153a und dem Akzeptieren der Geldauflage wollten wir dazu beitragen, die Prozessdauer im Sinne aller Beteiligten und allem voran unserer Mandanten abzukürzen", so der Strafverteidiger Markus Bialobrzeski. Ralf Göcking ergänzte: "Emotional sind wir mit der Einstellung gegen Geldauflage nicht ganz zufrieden, da wir uns jederzeit korrekt verhalten haben. Rational und wirtschaftlich gesehen stimmen wir dieser Lösung jedoch zu."
"Wir haben von Anfang an betont, dass die Vorwürfe unseres Erachtens aus der Luft gegriffen sind. Wir legen großen Wert auf die Feststellung, dass die weitaus mehr als 5.000 Mitarbeiter der Klier-Salons in Deutschland nach den gültigen tariflichen Vorgaben und in vielen Fällen bei entsprechender Leistung auch darüber hinaus entlohnt werden", betonte Firmenchef Michael Klier im Anschluss an den Prozess. In diesem Zusammenhang wies er auch nochmals darauf hin, dass man gegen das Urteil gegen eine Regionalleiterin in Baden-Württemberg Berufung eingelegt habe und auch hier hoffe, die Vorwürfe entkräften zu können.
Der Prozess am Amtsgericht Villingen-Schwenningen war mit großem Medieninteresse verfolgt worden, da die Klier GmbH mit fast 900 Salons der größte Friseur-Filialist in Deutschland ist. Klier bietet derzeit mehr als 1.700 jungen Menschen ein Ausbildungsplatzangebot, insgesamt arbeiten mehr als 5.200 Menschen in den Salons.
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