22.03.2011
Friseurkette Klier
Prozessauftakt gegen Geschäftsführung
Außerdem wurden Anträge auf Unzuständigkeit des Gerichts und auf Nichtverlesen des Strafbefehls gestellt. Alle Anträge wurden nach langem Hin und Her abgewiesen.
Angeklagt sind die beiden Geschäftsführer Michael Klier und Rolf Göcking zu zwei Anklagekomplexen: Einmal geht es um Straftatbestände bei der Bezahlung der Ausbildungsvergütung von Lehrlingen. Durch zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge sei der Barmer Ersatzkasse ein Schaden von 66.000 Euro entstanden. Der zweite Anklagepunkt, gewertet als Ordnungswidrigkeit, betrifft die 'Verletzung der Aufsichtspflicht' durch die Geschäftsleitung bei der untertariflichen Bezahlung von Angestellten.
In einer öffentlichen Presseerklärung lassen die Anwälte des Wolfsburger Familienunternehmens (mit 1.200 Friseurfilialen in Deutschland und dem benachbarten Ausland) mitteilen, dass im Fall der bisher verurteilten leitenden Angestellten alle Rechtsmittel ausgeschöpft werden sollen, um einen Freispruch zu erzielen. Weiter heißt es: "In der Sache geht es um die gehaltliche Eingruppierung von Mitarbeitern, die arbeitsrechtliche Bewertung von Flexi-Programmen bei Auszubildenden und tarifvertragliche Fragen." Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag umschreibe die jeweiligen Lohngruppen nicht in eindeutiger, sondern in interpretationsbedürftiger Weise. ... "Wir sind überzeugt davon, dass die Eingruppierung der Mitarbeiter der Firma Klier korrekt und im Einklang mit den Vorschriften des Tarifvertrags erfolgte und insbesondere kein strafbares Verhalten der jeweiligen Führungskräfte darstellt." Man werde gemeinsam mit der Firma Klier alles daran setzen, den Sachverhalt aufzuklären und die Rechtmäßigkeit der Betriebsabläufe aufzuzeigen.
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