14.12.2011

LIV Bayern

Tariflöhne sind allgemein verbindlich

Der Tarifausschuss im bayerischen Arbeitsministerium erklärte gestern den Entgelt-Tarifvertrag für das bayerische Friseurhandwerk für allgemeinverbindlich.

Der Tarifausschuss folgte mit der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit im Grundsatz dem gemeinsamen Antrag der Gewerkschaft ver.di und des Landesinnungsverbands des bayerischen Friseurhandwerks.

Die Allgemeinverbindlichkeit gilt für alle Lohngruppen mit Ausnahme der Gruppe Ia rückwirkend ab 1. April 2011. Die Lohngruppe Ia ist ab 1. Dezember 2011 allgemein verbindlich. "Als bayerischer Landesinnungsverband treten wir für einen fairen Wettbewerb im Friseurhandwerk ein. Dazu gehören faire Löhne und das Einhalten von Lohnuntergrenzen. Die Allgemeinverbindlichkeit ist hierbei ein wichtiger Baustein. Wir begrüßen die Entscheidung des Tarifausschusses", so Josef Wieser, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im LIV Bayern, der die Entscheidung des Tarifausschusses persönlich entgegen nahm.

Im ersten Gesellenjahr gilt nun für alle Friseure, die in Friseursalons in Bayern beschäftigt sind, ein tariflicher Mindestlohn von 7,62 € pro Stunde. Betriebsleiter in Betrieben mit ein bis vier Mitarbeitern haben einen Anspruch auf einen Stundenlohn von 11,81 €.

Nach dem Tarifvertragsgesetz sind die Arbeitgeber verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Innungsmitglieder haben den Tarifvertrag bereits von ihrer Innung erhalten. Nichtmitglieder können ihn beim LIV Bayern bestellen.

 

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