10.03.2011
Zentralverband
Warnung vor PPD in Henna-Haarfarben
PPD ist die Abkürzung von p-Phenylendiamin. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat im Rahmen von Überwachungen in einem Henna-Haarfärbemittel einen PPD-Gehalt von 3,4% nachgewiesen. PPD ist bis zu einer Konzentration von 2% in oxidativen (permanenten) Haarfärbemitteln zugelassen, da es durch sogenannte Kupplersubstanzen nach dem Mischen unschädlich wird. Dies ist jedoch bei Henna nicht der Fall. Friseuren rät der ZV, besonders darauf zu achten, dass in Haarfarben auf Henna-Basis kein PPD enthalten sein darf. Diese Problematik tritt laut Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW) auch bei in Urlaubsländern öfter angebotenen Henna-Körperbemalungen auf, die PPD enthalten können. Darauf sollten die Kunden hingewiesen werden.
Termine
29. - 31. Mai 2012
CAT/CMC Festival Mondial 'World Cup'
09. Juni 2012
21. Intercoiffure World Congress
16. - 18. Juni 2012
Mitgliederversammlung des Zentralverbands
