10.03.2011

Zentralverband

Warnung vor PPD in Henna-Haarfarben

Wie der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) mitteilt, wird vor schädlichem PPD in Henna-Haarfärbemitteln gewarnt.

PPD ist die Abkürzung von p-Phenylendiamin. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat im Rahmen von Überwachungen in einem Henna-Haarfärbemittel einen PPD-Gehalt von 3,4% nachgewiesen. PPD ist bis zu einer Konzentration von 2% in oxidativen (permanenten) Haarfärbemitteln zugelassen, da es durch sogenannte Kupplersubstanzen nach dem Mischen unschädlich wird. Dies ist jedoch bei Henna nicht der Fall. Friseuren rät der ZV, besonders darauf zu achten, dass in Haarfarben auf Henna-Basis kein PPD enthalten sein darf. Diese Problematik tritt laut Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW) auch bei in Urlaubsländern öfter angebotenen Henna-Körperbemalungen auf, die PPD enthalten können. Darauf sollten die Kunden hingewiesen werden.

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